Lungenkrebs-Früherkennung (Fortbildung gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 3 LuKrFrühErkV)
Fortbildung zur Lungenkrebs-Früherkennung
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Lungenkrebs-Früherkennung (Fortbildung gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 3 LuKrFrühErkV)
Seit dem 1. Juli 2024 sind Früherkennungsuntersuchungen für Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie grundsätzlich zulässig (Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung). Die Besonderheit dieser Früherkennung besteht darin, dass nicht nur die untersuchenden Radiologen, sondern auch überweisende Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtungen Innere Medizin, Allgemeinmedizin oder Arbeitsmedizin in den Prozess eingebunden werden müssen.
Im Rahmen der Veranstaltung kann das erforderliche Wissen zur Lungenkrebsfrüherkennung erworben werden.
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